Unser
Leistungsspektrum für Auftragsarbeiten umfasst u.a. Biotopkartierungen,
faunistische und floristische Bestandserhebungen sowie die Aus- und
Bewertungen der gewonnenen Daten. Dies erfolgt typischer Weise im Rahmen
von
- Landschaftplänen,
- Landschaftsrahmenplänen,
- Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
- Standortsuchverfahren,
- Weißflächenkartierungen,
- Rasterkartierungen,
- Renaturierungsmaßnahmen,
- Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsplänen,
- Artenschutzprogrammen
(Rote Listen),
- Monitoringprogrammen,
- faunistischer
Grundlagenforschung.
Das jeweilige spezifische
Indikationspotenzial der zu
betrachtenden Artengruppen bzw. Schutzgüter wird bei Gutachten und
Stellungnahmen herausgearbeitet und gemäß einschlägiger Methoden
naturschutzfachlich bewertet.
Wir prüfen zudem die
gewonnenen Befunde bei allen geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft
gemäß aktuellem nationalen Recht (BNatSchG, Bundesartenschutzverordnung,
Landesnaturschutzgesetze), EU-Recht ( 85/337/EWG, FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie), UVPG
sowie nach bestehenden Gesetzen
zu Übereinkommen (z.B. Ramsar-Konvention, Helsinki‑Abkommen u.a.m.). Diese
rechtliche Bewertung ist ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil
unserer Fachgutachten sowohl als Grundlage behördlicher
Genehmigungsverfahren bzw. Entscheidungen sowie unter dem Aspekt der
Verwertbarkeit vor Gericht.
In diesem Zusammenhang
bieten wir zudem Beratungen
zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und die Begutachtung bereits
bestehender Datenbestände auf Plausibilität gemäß der einschlägigen
fachlichen und rechtlichen Kriterien an.
Zum
Kreis unserer Auftraggeber gehören Wirtschaftsunternehmen,
Naturschutzbehörden, Landschaftsplaner und –architekten, andere
Gutachterbüros, Umweltverbände und Privatpersonen.